Preise

Eintrittspreise im Strandbad Hemmingen – Badesaison 2025

NormalErmäßigt*
Einfacher Eintritt3,50 €2,80 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)2,00 €1,60 €
Spätschwimmen ab 18.30 Uhr2,80 €2,20 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)1,50 €1,20 €
10er Karte Strandbad Hemmingen32,00 €26,00 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)18,00 €15,00 €
10er Karte Freibad Arnum und Strandbad Hemmingen41,00 €33,00 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)23,00 €18,50 €
20er Karte Strandbad Hemmingen56,00 €45,00 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)32,00 €26,00 €
20er Karte Freibad Arnum und Strandbad Hemmingen72,00 €58,00 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)40,00 €32,00 €
40er Karte Freibad Arnum und Strandbad Hemmingen108,00 €86,50 €
Kinder und Jugendliche (ab 3 bis 17 Jahre)60,00 €48,00 €

* Ermäßigungs-Tarife
Ermäßigungs-Tarife können nachfolgend aufgeführte Personen nach Vorlage
entsprechender Ausweise/Unterlagen in Anspruch nehmen:
• Personen in der Ausbildung
• Studenten aller Universitäten, Hoch-und Fachhochschulen
• Personen in der berufsvorbereitenden Ausbildung bis zur Vollendung des 26.
Lebensjahres
• Inhaber der Ehrenamtskarte Hemmingen
• Personen, die Sozialleistungen erhalten
a. Inhaber/innen des Hemmingen-Aktiv-Passes
b. Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem SGB XII
c. Empfänger/innen von Bürgergeld nach dem SGB II
d. Empfänger/innen von Grundleistungen oder Leistungen in besonderen Fällen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
e. Empfänger/innen von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur
Pflege im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem
Bundesversorgungsgesetz
• Menschen mit Behinderungen ab 50% Behinderungsgrad
• Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkmal B im Ausweis haben
freien Eintritt
Für Berechtigte unter d. werden nach Vorlage entsprechender Belege in den Bädern
Berechtigungsbescheinigungen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten ausgestellt.
Danach ist eine erneute Berechtigungsbescheinigung zu beantragen.
Ermäßigungsberechtigungen sind bei jedem Besuch unaufgefordert vorzulegen.

Stand 16. Mai 2025